Überblick
Der Masterstudiengang Kirchenmusik an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main bereitet gezielt auf leitende Tätigkeiten im kirchenmusikalischen Dienst vor. Das viersemestrige Studium vertieft sowohl die künstlerischen als auch die wissenschaftlichen Fähigkeiten für anspruchsvolle Positionen wie etwa A-Stellen. Neben der musikalischen Exzellenz stehen auch pädagogische Leitungsaufgaben und die Vertretung der Kirchenmusik in der Öffentlichkeit im Fokus.
Studieninhalte
Der Masterstudiengang Kirchenmusik an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main zeichnet sich dadurch aus, dass er gezielt für herausragende künstlerische Leitungsaufgaben sowie die Fach- und Dienstaufsicht in einer Kirchenregion auf sogenannten A-Stellen qualifiziert.
Über den Studiengang
Der weiterführende Studiengang Kirchenmusik an der HfMDK Frankfurt führt in vier Semestern Regelstudienzeit (120 CP) zum Abschluss Master of Music (M.Mus.). Die Zulassung setzt einen absolvierten Bachelor- oder Diplom-B-Abschluss in Kirchenmusik sowie eine bestandene Eignungsprüfung voraus. Der Studienbeginn ist sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester möglich, die Unterrichtssprache ist Deutsch.
Studieninhalte & Module
Das Masterstudium dient der herausragenden künstlerischen sowie theoretisch-wissenschaftlichen Vertiefung. Zu den zentralen Fachbereichen gehören:
- Orgel: Künstlerisches Orgelspiel mit Werken verschiedener Epochen (inkl. J. S. Bach und 20./21. Jahrhundert)
- Gemeindebegleitung & Improvisation: Fortgeschrittene Praxis der liturgischen Begleitung und Improvisation
- Chorleitung: Vertiefte Befähigung zur Leitung von Chören und Ensembles
- Gesang & Klavier: Vokale Ausbildung und instrumentale Praxis
- Theorie & Wissenschaft: Theoretische Fundierung kirchenmusikalischer Arbeitsfelder
Berufsperspektiven
Absolventinnen und Absolventen erfüllen die kirchenrechtlichen Anstellungsvoraussetzungen für den Dienst als Kantor*in und Organist*in auf A-Stellen oder in vergleichbaren Positionen. Sie sind befähigt, die Fach- und Dienstaufsicht für die Kirchenmusik einer Region zu übernehmen und Angebote zur Aus- und Weiterbildung haupt- und nebenberuflicher Kirchenmusiker*innen zu gestalten. Zudem beraten sie kirchliche Gremien in Fachfragen und repräsentieren die Kirchenmusik in der Öffentlichkeit.
Besonderheiten
Der Studiengang wird passgenau für beide großen Konfessionen angeboten – wahlweise als Master of Music in Evangelischer Kirchenmusik oder Katholischer Kirchenmusik.
Zulassung & Voraussetzungen
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Die Zulassung zum Masterstudiengang setzt einen Bachelorabschluss Kirchenmusik (evangelisch/katholisch) oder einen Diplomabschluss Kirchenmusik B (evangelisch/katholisch) und eine bestandene Eignungsprüfung voraus.
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: Sommer- und Wintersemester