Überblick
Der Bachelorstudiengang Kirchenmusik an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main bereitet fundiert auf eine facettenreiche Tätigkeit im kirchlichen und kulturellen Dienst vor. Studierende können sich wahlweise auf evangelische oder katholische Kirchenmusik spezialisieren und erwerben umfassende künstlerische sowie pädagogische Qualifikationen. Neben der instrumentalen und dirigentischen Ausprägung steht die vielseitige musikalische Gestaltung von Gottesdiensten und Konzertformaten im Mittelpunkt.
Studieninhalte
Über den Studiengang
Wie lässt sich eine anspruchsvolle künstlerisch-musikalische Praxis mit pädagogischen und kulturvermittelnden Aufgaben im kirchlichen und gesellschaftlichen Raum verbinden? Der Studiengang Bachelor of Music „Kirchenmusik“ an der HfMDK Frankfurt am Main bietet eine berufsqualifizierende Ausbildung für die Arbeit als Kantorin bzw. Kantor und Organistin bzw. Organist. Auf hohem künstlerischen Niveau fördert die Ausbildung die individuelle Persönlichkeit und verbindet instrumental- sowie dirigiertechnische Kenntnisse mit pädagogischen, wissenschaftlichen und kommunikativen Kompetenzen.
Studieninhalte & Module
Im Zentrum der Ausbildung steht der Erwerb einer umfassenden musikalischen Bildungsbasis, die wahlweise mit dem Schwerpunkt „Evangelische Kirchenmusik“ oder „Katholische Kirchenmusik“ studiert wird.
- Künstlerisch-praktische Hauptfächer: Ausbildung in Instrumentalspiel (insbesondere Orgel) sowie Dirigiertechnik
- Pädagogische Kompetenzen: Befähigung zur Aus- und Weiterbildung nebenberuflicher Kirchenmusiker*innen
- Wissenschaft & Kommunikation: Musikwissenschaftliche Grundlagen und Vermittlung kommunikativer Fähigkeiten für die Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit
Berufsperspektiven
Der Abschluss qualifiziert für eine Tätigkeit im kirchlichen Dienst auf sogenannten B-Stellen oder in vergleichbaren Positionen innerhalb von Kirchengemeinden, Dekanaten oder Kirchenkreisen. Das Berufsfeld ist von Vielfalt geprägt und reicht von der musikalischen Praxis bis hin zur Bildungs- und Beratungstätigkeit.
- Tätigkeit als Kantorin/Kantor und Organistin/Organist
- Musikalische Gestaltung von Gottesdiensten aller Formen, Konzerten und Aufführungen
- Mitwirkung in der kirchlichen und allgemeinen Bildungs- und Kulturarbeit
- Aus- und Weiterbildung nebenberuflicher Musiker*innen
- Fachliche Beratung kirchlicher Gremien und Repräsentation der Kirchenmusik in der Öffentlichkeit
Besonderheiten
Der grundständige Studiengang schließt mit dem Bachelor of Music (B. Mus.) ab, umfasst eine Regelstudienzeit von 8 Semestern (240 ECTS-Punkte) und kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester begonnen werden.
- Zugangsvoraussetzungen: Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, ausreichende Deutschkenntnisse sowie das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung.
- Künstlerische Sonderregelung: Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann bei der Eignungsprüfung durch den Nachweis einer hervorragenden künstlerischen Begabung (mindestens 19 von 25 Punkten) ersetzt werden.
Zulassung & Voraussetzungen
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) gemäß § 54 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2009 i.d.F. vom 21. Dezember 2010. Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann gemäß § 54 Abs. 4 Satz 3 HHG durch eine hervorragende künstlerische Begabung (mind. 19 von möglichen 25 Punkten in der Eignungsprüfung) ersetzt werden.
Für den Zugang zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik werden ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse im Deutschen vorausgesetzt. Die Zulassung zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung voraus.
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: Sommer- und Wintersemester