Überblick
Der deutsch-italienische Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln bietet eine zweisprachige Juraprofilierung an den Studienorten Köln und Florenz. Studierende durchlaufen eine vertiefte Ausbildung im deutschen sowie italienischen Recht und erwerben einen gemeinsamen akademischen Abschluss beider Universitäten. Das vierjährige Programm bereitet somit gezielt auf internationale und grenzüberschreitende Rechtsberufe vor.
Studieninhalte
Wie lässt sich eine fundierte juristische Ausbildung im deutschen und italienischen Recht optimal miteinander verbinden?
Über den Studiengang
Der binational angelegte Studiengang „Rechtswissenschaften, deutsch-italienisch“ an der Universität zu Köln und der Università degli Studi di Firenze bildet eine Gruppe von bis zu 30 Studierenden über acht Semester hinweg in zwei Rechtssystemen aus. Die ersten vier Semester werden an der Universität Florenz absolviert, gefolgt von vier Semestern an der Universität zu Köln. Das Studium schließt mit dem gemeinsamen akademischen Grad Bachelor of Laws (LL.B.) / laurea ab.
Studieninhalte & Module
In Florenz erwerben die Studierenden Grundlagen im italienischen Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht. Der Studienabschnitt in Köln vermittelt das deutsche Recht mit starker Orientierung an EU-rechtlichen Vorgaben sowie internationalen Ausrichtungen.
Folgende Module werden an der Universität zu Köln erbracht:
- Modul Grundlagen des Bürgerlichen Rechts (M1)
- Modul Vertrag, Schuld, Vermögen und Haftung (M2)
- Modul Allgemeine Strafbarkeit, Körperverletzungs- und Vermögensdelikte (M3)
- Modul Staat und Verwaltung (M4)
- Modul Arbeit und Organisation im Unternehmen und Kollisionsfragen (M5)
- Modul Vertiefung Deutsches Recht (M6)
- Modul Grundlagen des Rechts (M7)
- Modul Juristische Technik und Berufsbefähigung (M8)
- Modul Studium Integrale (M9)
- Modul Wissenschaftliches Arbeiten (M10)
- Modul Bachelorarbeit (M11)
Berufsperspektiven
Absolventinnen und Absolventen sind durch ihre Kenntnisse zweier Rechtssysteme, Kulturen und Sprachen besonders für grenzüberschreitende Tätigkeiten in deutschen und italienischen Unternehmen oder Anwaltskanzleien qualifiziert. Sprach- und Rechtskenntnisse bieten einen entscheidenden Vorteil bei Verhandlungen und juristischer Vermittlung im deutsch-italienischen Kontext. Zusammen mit einem anschließenden einjährigen binationalen Masterstudium eröffnet der Studiengang zudem den Weg zu klassischen juristischen Berufen wie Anwalt, Richter oder Staatsanwalt.
Besonderheiten
- Joint-Degree: Gemeinsamer Studienabschluss der Universität zu Köln und der Università degli Studi di Firenze (240 ECTS insgesamt).
- Staatsexamensbezug: Es werden die meisten für den deutschen Staatsexamensstudiengang relevanten Leistungen zur Zulassung zur Ersten Prüfung sowie alle Leistungen der universitären Zwischen- und Schwerpunktbereichsprüfungen erbracht.
- Kombinierbarkeit: Eine Kombination mit dem Studiengang Rechtswissenschaften mit Abschluss Erste Prüfung ist über eine gesonderte Bewerbung möglich.
Zulassung & Voraussetzungen
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
sehr gute italienische Sprachkenntnisse, studiengangspezifisches Eignungsverfahren
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: nur Wintersemester