Überblick
Der Masterstudiengang Förderschwerpunkt Sprache an der TU Dortmund bereitet angehende Lehrkräfte gezielt auf die sonderpädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Sprach- und Kommunikationsstörungen vor. Am Standort Dortmund verbinden die Studierenden wissenschaftliche Erkenntnisse zur Sprachförderung mit moderner Diagnostik. Die Qualifikation vermittelt tiefe Einblicke in Sprachentwicklungsprozesse und bereitet optimal auf den sonderpädagogischen Schuldienst vor.
Studieninhalte
Studieninhalte & Module
Die Studieninhalte gliedern sich in aufeinander abgestimmte Module, die theoretische Grundlagen, diagnostische Methoden und eigene Forschung verknüpfen. Zu den wesentlichen Schwerpunkten zählen:
- Sprachentwicklungsprozesse: Auseinandersetzung mit aktueller Forschung zu neurokognitiven, sozialen und kulturellen Einflussfaktoren.
- Sprachdiagnostik und Gutachten: Entwicklung, Anwendung und kritische Reflexion komplexer diagnostischer Verfahren bei Sprachstörungen sowie die Erstellung sonderpädagogischer Gutachten.
- Evidenzbasierte Sprachförderung: Konzeption von Fördermaßnahmen für mehrsprachige und heterogene Lernumgebungen.
- Forschung im Bereich Sprache: Eigenständige Planung, Durchführung und Auswertung von Forschungsprojekten im Themenfeld Sprache und Kommunikation.
Berufsperspektiven
Der Abschluss qualifiziert primär für den Übergang in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) und die anschließende Tätigkeit als Sonderpädagogin oder Sonderpädagoge im Schuldienst. Neben dem Lehramt eröffnet der Masterabschluss Anschlussoptionen für eine wissenschaftliche Laufbahn und Promotion, bei der das Graduiertenzentrum der Universität unterstützt. Die Einstellungschancen im Schuldienst variieren je nach Fächerkombination und werden regelmäßig durch das Ministerium für Schule und Bildung NRW prognostiziert.
Besonderheiten
Ein zentrales Element des Studiengangs ist das fünfmonatige Praxissemester (20 Wochen), das im zweiten Mastersemester absolviert und an drei Lernorten – der Universität, dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und der Schule – vorbereitet und begleitet wird. Der Studiengang an der Fakultät Rehabilitationswissenschaften ist zulassungsfrei (NC-frei), setzt jedoch die erfolgreiche Äquivalenzprüfung des vorherigen Bachelorabschlusses voraus.
Zulassung & Voraussetzungen
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: Sommer- und Wintersemester