Überblick
An der TU Dortmund bereitet der Bachelorstudiengang Kunst für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung gezielt darauf vor, künstlerische Prozesse im Kontext spezifischer Förderbedarfe zu vermitteln. Studierende verbinden theoretische Erkenntnisse der Kunstwissenschaft mit vielfältiger praktischer Gestaltungsarbeit und elementarer Kunstpädagogik. Die Einschreibung am Standort Dortmund setzt das Bestehen einer künstlerischen Eignungsprüfung voraus.
Studieninhalte
Über den Studiengang
Absolventinnen und Absolventen vermitteln Kunst im Umfeld unterschiedlicher Förderbedarfe, vermitteln elementare Kunstpädagogik und ermöglichen Lernenden, Kunst mit unterschiedlichen Sinnen zu erfahren. Der Studiengang „Kunst – Lehramt für sonderpädagogische Förderung“ an der TU Dortmund führt in einer Regelstudienzeit von sechs Semestern zum Abschluss Bachelor of Arts (B.A.). Das deutschsprachige Studium an der Fakultät Kunst- und Sportwissenschaften verbindet künstlerische Praxis, Fachdidaktik und Kunstwissenschaft.
Studieninhalte & Module
Das Studium ist in aufeinander abgestimmte Module gegliedert, die theoretische Grundlagen, praktische Fertigkeiten und schulformspezifische Didaktik vermitteln. Zu den zentralen Inhalten gehören:
- Künstlerisches Arbeiten: Malerei, Zeichnung, Druckgraphik, Plastik, intermediales Arbeiten, Fotografie sowie digitale Medien
- Kunstdidaktik & Kunstvermittlung: Elementare Kunstpädagogik und Kunstunterricht im Kontext sonderpädagogischer Förderung
- Bildwissenschaft & Kunstgeschichte: Kunst verstehen, analysieren und interpretieren
- Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP): Mindestens 25 Praktikumstage an einer Schule im 2./3. Semester zur Orientierung im Lehrerberuf
- Berufsfeldpraktikum (BfP): Mindestens 4-wöchiges Praktikum (meist außerschulisch) im 4./5. Semester zum Kennenlernen alternativer Berufsfelder
Berufsperspektiven
Der Bachelorabschluss stellt einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss dar, der Wege in verschiedene pädagogische und außerpädagogische Arbeitsbereiche eröffnet. Für eine spätere Tätigkeit im Schuldienst bzw. den Eintritt in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) ist im Anschluss das Studium des konsekutiven Master of Education (M.Ed.) erforderlich. Alternativ können sich Absolventen für weiterführende Masterstudiengänge wie den M.A. Kulturanalyse und Kulturvermittlung entscheiden.
Besonderheiten
Der Studiengang ist zwar zulassungsfrei (ohne Numerus Clausus), setzt jedoch das erfolgreiche Bestehen einer künstlerischen Eignungsprüfung voraus. Diese findet einmal im Jahr statt und erfordert eine fristgerechte Anmeldung sowie das Einreichen einer Mappe mit eigenen künstlerischen Arbeiten.
Zulassung & Voraussetzungen
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Bitte beachten Sie die gesonderten Einschreibvoraussetzungen für das Fach Kunst.
Das Studium für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung ist grundsätzlich zulassungsbeschränkt, denn auf dem Pflichtfach Bildungswissenschaften liegt ein sogenannter Orts-NC.
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: nur Wintersemester