Überblick
Das Fach Musik im Rahmen des Lehramts für sonderpädagogische Förderung an der Universität Paderborn vereint künstlerische Praxis mit pädagogischer Reflexion. Studierende erlernen neben der klassischen Musiklehre auch zeitgenössische populärmusikalische Ansätze, um Musik zielgruppengerecht im Schulalltag einzusetzen. Der Studiengang bereitet so umfassend auf den Förderunterricht an sonderpädagogischen Bildungseinrichtungen vor.
Studieninhalte
Als zukünftige Musiklehrkraft an Förderschulen gestalten Absolvent*innen den Musikunterricht für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Der grundständige Studiengang „Musik“ im Lehramt für sonderpädagogische Förderung an der Universität Paderborn schließt mit dem Bachelor of Education (B.Ed.) ab. Das Studium umfasst 6 Semester Regelstudienzeit (36 ECTS im Fach Musik) und kann sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester begonnen werden.
Über den Studiengang
Das Lehrkonzept verbindet klassische Musiktradition mit popkultureller Gegenwart sowie wissenschaftliche Reflexion mit musikpädagogischer Praxisnähe. Studierende lernen von Anfang an, wie Musikunterricht gestaltet wird, und erproben ihr Wissen direkt an Partnerschulen. Neben dem Unterrichtsfach Musik werden im Studiengang entweder die Sprachliche oder Mathematische Grundbildung, ein weiteres Fach, zwei Förderschwerpunkte sowie die Bildungswissenschaften absolviert.
Studieninhalte & Module
Die Ausbildung im Fach Musik gliedert sich in künstlerische, wissenschaftliche und fachdidaktische Schwerpunkte:
- Künstlerische Praxis: Einzelunterricht im Hauptfachinstrument oder Gesang, Ensemblespiel sowie Chorleitung.
- Musikwissenschaft: Grundlagenkenntnisse der historischen und systematischen Musikwissenschaft.
- Musikpädagogik & Musikdidaktik: Theorie und Methoden zur Planung und Vermittlung von Musikunterricht.
- Schulische Praxis: Unterrichtsbeobachtung, Durchführung erster Lehrproben und Anleiten von Klassenmusizieren an Partnerschulen.
Berufsperspektiven
Das Studium bereitet zielgerichtet auf den Beruf als Musiklehrkraft im Bereich der sonderpädagogischen Förderung vor. Die Studierenden erwerben die fachlichen und didaktischen Grundlagen, um musikpädagogische Lehr-Lern-Prozesse im Förderschulbereich zu planen und umzusetzen. Der Bachelorabschluss bildet zugleich die Voraussetzung für einen anschließenden Master of Education für das Lehramt an Förderschulen.
Besonderheiten
- Zulassungsfrei: Der Studiengang weist keinen Numerus Clausus (NC) auf.
- Entfall der Eignungsprüfung: Zum Studienstart Wintersemester 2026/27 entfällt die Eignungsprüfung als Zugangsvoraussetzung für das Fach Musik in diesem Studiengang.
- Fremdsprachennachweis: Bis zur Bachelorarbeit ist der Nachweis von Kenntnissen zweier Fremdsprachen erforderlich (in der Regel über das Abitur).
Zulassung & Voraussetzungen
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: Sommer- und Wintersemester