Überblick
An der Universität Leipzig bereitet der Studiengang Lehramt Sonderpädagogik mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung angehende Lehrkräfte auf die gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Lern- und Entwicklungsbedürfnissen vor. Absolventinnen und Absolventen qualifizieren sich für die pädagogische Arbeit sowohl an Förderschulen als auch an inklusiven Regelschulen. Das Studium schließt nach einer Regelstudienzeit von zehn Semestern mit dem Staatsexamen ab.
Studieninhalte
Über den Studiengang
Als sonderpädagogische Lehrkraft arbeiten Sie nach dem Abschluss an Förderschulen oder an Regelschulen mit inklusivem Konzept im Mittelpunkt der Förderbezogenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Der grundständige Studiengang „Geistige Entwicklung (Förderschwerpunkt) Lehramt Sonderpädagogik“ an der Universität Leipzig führt in einer Regelstudienzeit von 10 Semestern (300 LP) zum Staatsexamen. Die Ausbildung kann in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden und beginnt jeweils im Wintersemester.
Studieninhalte & Module
Im Studium werden zwei sonderpädagogische Förderschwerpunkte mit einem Kernfach oder Grundschuldidaktiken sowie den Bildungswissenschaften und fünf Schulpraktischen Studien kombiniert. Zu den zentralen Studieninhalten gehören:
- Sonderpädagogische Grundlagen: Erwerb eines Verständnisses von Sonderpädagogik, Integration und Inklusion
- Förderdiagnostik & Beratung: Kenntnisse in der Förderdiagnostik, Förderplanung und pädagogischen Beratung
- Unterrichtsentwicklung: Fachrichtungsspezifische Möglichkeiten der Unterrichtsplanung und -gestaltung
- Fördermaßnahmen: Umsetzung sonderpädagogischer Fördermaßnahmen im Gemeinsamen Unterricht
- Forschung: Kennen und Anwenden von Forschungsansätzen und Innovationen
Berufsperspektiven
Absolventinnen und Absolventen übernehmen den Erziehungs- und Bildungsauftrag für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarfen, wie etwa körperlichen, geistigen oder Lernbeeinträchtigungen. Der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit liegt im Unterrichten an Förderschulen sowie an Regelschulen mit inklusivem Schulkonzept. Dort planen und gestalten Sie den Unterricht entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.
Besonderheiten
- Fächerkombination: Der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung kann nicht mit den Fächern Chemie, Informatik und Physik kombiniert werden. Einer der zwei zu wählenden Förderschwerpunkte muss zudem Lernen oder Emotionale und soziale Entwicklung sein.
- Sozialpraktikum: Spätestens bis zur Immatrikulation ist der Nachweis eines vierwöchigen Sozialpraktikums in einer Kinder-, Jugend- oder Sozialeinrichtung zu erbringen.
- Phoniatrisches Gutachten: Für die Immatrikulation muss verbindlich ein kostenpflichtiges phoniatrisches Gutachten durch eine entsprechende Fachärztin oder einen Facharzt vorgelegt werden.
- Zulassungsbeschränkung: Der Studiengang unterliegt einem örtlichen NC, der für die einzelnen Förderschwerpunkte sowie gegebenenfalls für das gewählte Kernfach erreicht werden muss.
Zulassung & Voraussetzungen
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Phoniatrisches Gutachten; Vierwöchiges Sozialpraktikum in einer beliebigen Kinder-, Jugend- oder Sozialeinrichtung spätestens bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation
Bitte informieren Sie sich zu den studiengangspezifischen Immatrikulationsvoraussetzungen in Ihrem gewünschten Studiengang unter www.uni-leipzig.de/studienangebot
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: nur Wintersemester