Überblick
Der Masterstudiengang Rechtspsychologie an der Universität Hildesheim vermittelt vertiefte Fachkenntnisse an der Schnittstelle von Psychologie und Recht. Studierende qualifizieren sich für die forensische Begutachtung, die Beurteilung von Aussagepsychologie sowie für Risiko- und Kriminalprognosen. Das Studium bereitet gezielt auf anspruchsvolle Tätigkeiten im Justiz- und Strafvollzugswesen vor.
Studieninhalte
Als forensische Sachverständige, Kriminalpsychologen oder Gutachter im Straf- und Familienrecht wenden Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Rechtspsychologie an der Universität Hildesheim ihr Fachwissen direkt an der Schnittstelle von Psychologie und Recht an. Der weiterführende Studiengang vermittelt spezialisierte Kenntnisse zur wissenschaftlich fundierten Beurteilung von menschlichem Verhalten, Aussagepsychologie und Rückfallrisiken im juristischen Kontext. Die Studierenden qualifizieren sich gezielt für die Erstellung anspruchsvoller psychologischer Gutachten für Gerichte, Behörden und Vollzugseinrichtungen.
Typische Studieninhalte & Module
- Aussagepsychologie: Methoden zur Bewertung der Glaubhaftigkeit von Zeugen- und Opferaussagen.
- Forensische Diagnostik & Gutachtenerstellung: Erarbeitung juristisch verwertbarer Gutachten für Straf-, Zivil- und Familienrechtsverfahren.
- Kriminal- und Risikoprognostik: Statistische und klinische Verfahren zur Einschätzung von Rückfallwahrscheinlichkeiten bei Straftätern.
- Intervention & Resozialisierung: Behandlungsansätze und psychologische Therapiekonzepte im Straf- und Maßregelvollzug.
- Rechtliche Grundlagen: Vertiefende Einblicke in relevantes Strafrecht, Familienrecht und Kriminologie.
Berufsperspektiven
Der Masterabschluss qualifiziert für verantwortungsvolle Positionen im Justiz-, Vollzugs- und Sicherheitswesen:
- Freiberufliche Gutachtertätigkeit: Erstellung von Sachverständigengutachten für Familiengerichte, Strafgerichte und Erziehungsberatungsstellen.
- Psychologischer Dienst: Diagnostische, beratende und therapeutische Aufgaben in Justizvollzugsanstalten sowie im Maßregelvollzug.
- Forschung & Prävention: Wissenschaftliche Tätigkeit in kriminologischen Forschungseinrichtungen, bei Polizeibehörden oder in der Opferhilfe.
Zulassung & Voraussetzungen
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- erfolgreich abgeschlossenes grundständiges Studium der Psychologie - mindestens einjährige einschlägige postgraduale Berufspraxis gem. § 18 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes - aktuelle einschlägige rechtspsychologische Berufstätigkeit mit Aufgaben im Umgang mit Rechtsbrechern, bevorzugt in einer Institution der Strafrechtspflege (Justiz-, oder Maßregelvollzugseinrichtung, Behandlungseinrichtung für Sicherungsverwahrte, forensisch-therapeutische Ambulanz) - ggf. Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse
Zugangsvoraussetzungen Zertifizierungsprogramm: - erfolgreich abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Psychologie oder ein erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium, - aktuelle einschlägige Berufstätigkeit in einer Institution der Strafrechtspflege (Justiz-, oder Maßregelvollzugseinrichtung, Behandlungseinrichtung für Sicherungsverwahrte, forensisch-therapeutische Ambulanz) sowie - ggf. Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse.
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: nur Wintersemester