Überblick
Der weiterbildende Masterstudiengang Medizinrecht an der Universität Düsseldorf vermittelt fundierte Rechtskenntnisse an der Schnittstelle von Gesundheit, Ethik und Ökonomie. Die Studierenden vertiefen spezialisierte Themen wie das Arzthaftungsrecht, das Leistungserbringerrecht sowie das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht. Der Abschluss qualifiziert gezielt für anspruchsvolle Tätigkeiten in Anwaltskanzleien, Kliniken, Verbänden und Unternehmen der Gesundheitswirtschaft.
Studieninhalte
Über den Studiengang
Der weiterbildende Masterstudiengang Medizinrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf bietet eine interdisziplinäre Spezialisierung an der Schnittstelle von Gesundheit, Ethik und Ökonomie. Die Studierenden vertiefen ihr Wissen im materiellen wie formellen Medizinrecht und lernen, vertragliche sowie haftungsrechtliche Fragestellungen des Gesundheitswesens rechtssicher zu lösen. Das Qualifikationsprofil richtet sich primär an Juristinnen und Juristen sowie Fachkräfte aus der Gesundheitswirtschaft, die eine fundierte Weiterbildung anstreben.
Typische Studieninhalte & Module
- Arzthaftungsrecht: Zivil- und strafrechtliche Beurteilung von Behandlungs- und Aufklärungsfehlern
- Leistungserbringerrecht: Krankenhausrecht, Vertragsarztrecht sowie Struktur und Organisation Medizinischer Versorgungszentren (MVZ)
- Arzneimittel- und Medizinprodukterecht: Regelungen zu Zulassung, Vertrieb, Compliance und Haftung in der Pharma- und Medizintechnikbranche
- Krankenversicherungsrecht: Rechtliche Rahmenbedingungen der GKV und PKV sowie Abrechnungs- und Vergütungssysteme
- Bio- und Medizinethik: Rechtliche Aspekte der modernen Biomedizin, Genetik und Fortpflanzungsmedizin
Berufsperspektiven
Absolventinnen und Absolventen verhandeln Verträge zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern, beraten Ärzte oder Patienten im Haftungsfall und steuern die Compliance in Pharmaunternehmen. Sie übernehmen leitende Funktionen im Justiziariat von Kliniken, arbeiten in spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien oder gestalten die Vertretung von Interessen in Gesundheitsverbänden und Aufsichtsbehörden. Für Juristinnen und Juristen dient der Abschluss zudem als Nachweis der theoretischen Kenntnisse für den Erwerb des Titels Fachanwalt für Medizinrecht.
Zulassung & Voraussetzungen
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zulassungsvoraussetzung zum Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht ist ein erfolgreiches juristisches Staatsexamen mindestens mit der Endnote befriedigend in der 1. Juristischen Staatsprüfung sowie ein wenigstens mit der Endnote voll befriedigend bewerteter Seminarschein. Ein gleichwertiger ausländischer Abschluss erfüllt die Voraussetzungen ebenfalls. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss.
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: nur Wintersemester