Überblick
Der Masterstudiengang Architektur an der Technischen Hochschule Lübeck bereitet angehende Fachkräfte intensiv auf die professionelle Praxis und die europäische Berufsanerkennung vor. In der Hansestadt Lübeck liegt der Fokus des dreisemestrigen Studiums vor allem auf praxisnahen Projektarbeiten sowie zukunftsorientierten Themenfeldern des Bauens. Studierende vertiefen ihre gestalterischen und wissenschaftlichen Kompetenzen, um komplexe architektonische Herausforderungen eigenständig zu lösen.
Studieninhalte
Das Masterstudium Architektur an der Technischen Hochschule Lübeck zeichnet sich durch ein zweisemestriges Projektstudium aus, das eine vollumfängliche Qualifikation für den Beruf „Architekt*in“ gemäß der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie bietet und gezielte Vertiefungen in zukunftsorientierten Aufgabengebieten ermöglicht.
Über den Studiengang
Der konsekutive Masterstudiengang (Abschluss: Master of Arts) umfasst eine Regelstudienzeit von drei Semestern (90 ECTS) und startet jeweils zum Wintersemester. Er vertieft die Kompetenzen im Entwerfen und Konstruieren mit einem Fokus auf selbstständiges, kreatives sowie wissenschaftliches Arbeiten. Die Struktur gliedert sich in ein zweisemestriges Projektstudium sowie ein drittes Semester, das für Wahlfächer und die Anfertigung der Masterarbeit vorgesehen ist.
Studieninhalte & Module
Im Zentrum der Lehre stehen Baukunst und Baukultur, der sorgsame Umgang mit dem Bestand, Nachhaltigkeit sowie digitale Prozesse und Planung. Das Studium bietet Exkursionen sowie folgende Vertiefungsschwerpunkte:
- Bauen im Bestand: Fokussierung auf das Erhalten, Umgestalten und Pflegen bestehender Bauten.
- Gesundheitsbauten und Neue Wohnformen: Spezialisierung auf die Planung moderner Wohnkonzepte und gesundheitsbezogener Architektur.
- Zweisemestriges Projektstudium: Zentrale Praxis- und Entwurfsphase zur Anwendung vertiefter Fachkenntnisse.
- Wahlmodule und Masterarbeit: Individuelle Profilbildung im finalen Studiensemester.
Berufsperspektiven
Absolvent*innen erwerben alle erforderlichen Qualifikationen, um den Beruf der Architektin bzw. des Architekten gemäß den europäischen Richtlinien auszuüben. Das Studium befähigt zu eigenverantwortlichen, kooperativen und gestaltenden Tätigkeiten in regionalen, nationalen sowie internationalen Planungs- und Architekturkontexten.
Besonderheiten
- Zugang mit 180 ECTS: Bei einem sechssemestrigen Bachelorabschluss erfolgt die Zulassung unter der Auflage, ein Zusatzcurriculum von 30 ECTS zu absolvieren.
- Berufsanerkennung (UNESCO/UIA): Absolvent*innen anderer Hochschulen müssen unter Umständen Theoriesemester nachholen oder 65 Arbeitstage Praxisphase nachweisen, um ein 10-semestriges theoretisches Vollzeitstudium für die Kammerfähigkeit zu belegen.
- Zulassungsbeschränkung: Für die Zulassung ist eine Gesamtnote des Bachelorabschlusses von 2,5 oder besser erforderlich.
Zulassung & Voraussetzungen
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Bachelorabschluss im Studiengang Architektur mit Gesamtnote 2,5 oder besser und 210 ECTS bzw. bei Nichtvorliegen des Abschlusses zum Bewerbungszeitpunkt Nachweis von 180 ECTS mit
Durchschnittsnote von mind. 2,5.
Bewerbung mit Nachweis eines Studienabschlusses mit 180 ECTS möglich (Zulassung dann unter Auflage der Absolvierung eines Zusatzcurriculums von 30 ECTS).
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: nur Wintersemester