Überblick
Der Masterstudiengang Sozialrecht und Sozialwirtschaft an der Universität Kassel verbindet juristische Expertise mit sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Qualifikationen. In enger Zusammenarbeit mit der Hochschule Fulda bereitet das Studium im hessischen Kassel gezielt auf anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben im Wandel des deutschen Sozialsystems vor. Absolventen profitieren von einem praxisnahen Joint-Degree-Abschluss, der vielfältige Karrieremöglichkeiten im Wohlfahrts- und Sozialsektor eröffnet.
Studieninhalte
Alleinstellungsmerkmal: Als hochschulübergreifender Kooperationsstudiengang der Universität Kassel und der Hochschule Fulda zeichnet sich der Master „Sozialrecht und Sozialwirtschaft“ (LL.M.) durch die direkte Einbindung von Praxisexpert*innen wie Richter*innen des Bundessozialgerichts (BSG) sowie die Anbindung an den Forschungsverbund für Sozialrecht und Sozialpolitik (FoSS) aus.
Über den Studiengang
Der dreisemestrige Masterstudiengang „Sozialrecht und Sozialwirtschaft“ (LL.M.) an der Universität Kassel vertieft rechtliches, sozial- und wirtschaftswissenschaftliches Wissen, um Absolvent*innen auf den ständigen Wandel des deutschen Sozialleistungssystems vorzubereiten. Das weiterführende Studium befähigt dazu, komplizierte Rechtsbeziehungen im Sozialsektor zu analysieren und eigenständig zu gestalten. Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt und kann sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester begonnen werden.
Studieninhalte & Module
- Rechtliche Analyse und Gestaltung: Vertiefung im Sozialrecht zur Handhabung komplexer Rechtsbeziehungen.
- Interdisziplinäre Verknüpfung: Einbindung von sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen in rechtliche Kontexten.
- System- und Vernetzungsanalyse: Untersuchung von Strukturen und Schnittstellen zwischen verschiedenen Sozialleistungsakteuren.
- Konfliktlösung und Kooperation: Vermittlung von Methoden zur Beilegung von Konflikten und zur Etablierung von Kooperationen.
Berufsperspektiven
Der juristische Masterabschluss eröffnet vielfältige Karrierechancen an den Schnittstellen von Recht, Wirtschaft und Sozialem. Absolvent*innen qualifizieren sich für (leitende) Positionen in Wohlfahrtsverbänden, Unternehmen der Sozialwirtschaft sowie bei Sozialversicherungsträgern. Zudem stehen ihnen Karrierewege im öffentlichen Dienst offen, etwa in der Leitung von Forschungsprojekten.
Besonderheiten
- Hochschulübergreifende Lehre: Enge Kooperation zwischen der Universität Kassel und der Hochschule Fulda.
- Hochkarätiges Lehrendennetzwerk: Unterricht durch Fachleute aus Wissenschaft und Praxis, darunter Richter*innen des Bundessozialgerichts.
- Forschungsanbindung: Einbindung von Impulsen und Vorträgen des gemeinsamen Forschungsverbunds für Sozialrecht und Sozialpolitik (FoSS).
Zulassung & Voraussetzungen
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Bachelor- oder Diplom-I-Abschluss mit der Note 2,5 oder besser bzw. dem ETCS-Grade "B" in Sozialrecht, Sozialwesen, Soziale Arbeit, Wirtschaftsrecht oder einen fachlich gleichwertigen ersten berufsqualifizierenden Abschluss mit 7 Semestern Regelstudienzeit(bei 6 Semestern sind zusätzliche Auflagen bis zur Masterarbeit zu erbringen) oder das 1. oder 2. juristische Staatsexamen mit mindestens der Note 3,5. Ggfs. können Auflagen erteilt werden.
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: Sommer- und Wintersemester