Überblick
Der viersemestrige Masterstudiengang Architektur an der Universität Kassel vermittelt vertieftes Fachwissen in den Bereichen Entwurf, Gebäudelehre und Stadtplanung. Ein zentraler Pluspunkt des Studiums in Kassel ist das Erlangen der Kammerfähigkeit, welche die formale Voraussetzung für die Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in bildet. Durch vielfältige Vertiefungsmöglichkeiten und praxisnahe Projektarbeiten entwickeln Studierende ein eigenständiges fachliches Profil.
Studieninhalte
Ob die leitende Planung im Architekturbüro, eine Karriere in der öffentlichen Bauverwaltung oder eine wissenschaftliche Forschungslaufbahn: Der Masterstudiengang Architektur an der Universität Kassel schafft die formalen und fachlichen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Berufseinstieg in diese Felder.
Über den Studiengang
Der viersemestrige, konsekutive Studiengang schließt mit dem Master of Science ab und setzt einen Bachelorabschluss in Architektur mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit voraus. Das deutschsprachige Studium weist keinen Numerus Clausus (NC) auf, die Zulassung erfolgt jedoch über ein obligatorisches Vorauswahlverfahren per Portfolio-Einreichung. Ein Studienbeginn an der Universität Kassel ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich.
Studieninhalte & Module
Die Studierenden vertiefen ihr Fachwissen in den Bereichen Planung, Gebäudelehre und Städtebau unter Einsatz aktueller Verfahren und Instrumente. Zur individuellen Profilbildung stehen spezifische Mastervertiefungen zur Auswahl:
- Städtebau: Interdisziplinäre Ausrichtung gemeinsam mit Studierenden der Stadt- und Landschaftsplanung.
- Design Research: Vertiefung in den Bereichen Baukonstruktion, digitale Entwicklungstechniken sowie architektonische und künstlerische Konzepte.
- Umweltbewusstes Planen und Bauen: Fokussierung auf nachhaltige Konzepte in der Architektur.
- Bauwirtschaft und Projektentwicklung: Spezialisierung im Bereich „ARCHITEKTUR STADT ÖKONOMIE“.
Berufsperspektiven
Nach dem erfolgreichen Abschluss des konsekutiven Masterstudiums besitzen die Absolvierenden die sogenannte Kammerfähigkeit. Diese ist die zwingende Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer, das Führen der Berufsbezeichnung „Architekt:in“ und die Berechtigung zum Einreichen von Bauvorlagen. Neben der klassischen Freiberuflichkeit oder Anstellung in Architekturbüros stehen den Absolvent:innen auch Tätigkeiten im öffentlichen Dienst sowie wissenschaftliche Laufbahnen offen.
Besonderheiten
- Projekte im Studienverlauf: Fest integrierter Bestandteil des Curriculums sind insgesamt drei Praxis- bzw. Entwurfsprojekte, darunter ein explizites Profilprojekt.
- Garantierte Kammerfähigkeit: Der konsekutive Aufbau stellt die Erfüllung der Kriterien deutscher Architektenkammern sicher.
- Spezifische Vertiefungsprofile: Gezielte inhaltliche Profilierung durch das Angebot profilbildender Mastervertiefungen.
Zulassung & Voraussetzungen
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Bachelor- oder Diplom-I-Abschluss in Architektur und Nachweis einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern; ggfs. werden Auflagen erteilt.
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: Sommer- und Wintersemester