Überblick
Der Masterstudiengang Gesundheits- und Sozialrecht vertieft juristische Kenntnisse an der Schnittstelle von Medizin, Pflege und Sozialsystemen. Studierende qualifizieren sich für anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben in Gesundheitseinrichtungen, Verbänden, Versicherungen oder der Rechtsberatung. Der Fokus liegt auf der praktischen Anwendung komplexer rechtlicher Rahmenbedingungen des modernen Gesundheitswesens.
Studieninhalte
Über den Studiengang
Als Justitiar in Kliniken, Fachreferent bei Krankenversicherungen oder spezialisierter Rechtsberater gestalten Absolventen die rechtlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitssektor aktiv mit. Der weiterführende Masterstudiengang Gesundheits- und Sozialrecht (LL.M.) an der SRH Heidelberg vertieft juristische Kenntnisse an den Schnittstellen von Medizin, Pflege und Sozialsystemen. Studierende qualifizieren sich praxisnah für anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben im modernen Gesundheitswesen.
Typische Studieninhalte & Module
Integrierte Module vermitteln systematisch die rechtlichen Grundlagen und aktuellen Herausforderungen der Branche:
- Medizin- und Arzthaftungsrecht: Behandlungsfehler, Aufklärungspflichten und Patientenrechte
- Leistungserbringerrecht: Krankenhausrecht, vertragsärztliches Recht und neue Versorgungsformen
- Sozialversicherungsrecht: Ausgestaltung der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung
- Digital Health & Datenschutz: E-Health, IT-Sicherheit und Datenschutz im Gesundheitswesen
- Pharma- und Medizinprodukterecht: Zulassung, Vertrieb und Produkthaftung von Arzneimitteln
Berufsperspektiven
Der Masterabschluss eröffnet vielfältige Karrierewege in zukunftssicheren Branchen. Zu den typischen Einsatzfeldern gehören:
- Rechtsabteilungen von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
- Fach- und Führungspositionen bei gesetzlichen sowie privaten Kranken- und Pflegekassen
- Verbände der Gesundheitswirtschaft, Kassenärztliche Vereinigungen und Gesundheitsministerien
- Spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien und Unternehmensberatungen im Gesundheitssektor
Zulassung & Voraussetzungen
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Für die Bewerbung zum Master-Studium Gesundheits- und Sozialrecht brauchst du:
- Einen ersten juristischen Studienabschluss (180 ECTS) mit Durchchnittsnote mind. "gut" (LL.B., Diplom) oder ein Staatsexamen - Einen berufsqualifizierenden Studienabschluss (z. B. Soziale Arbeit, BWL) mit Rechtsanteilen von mindestens 30 CPs (oder Nachweis einer einschlägigen Berufspraxis mit juristischer Tätigkeit) - Erfolgreich abgelegtes Auswahlverfahren - Lebenslauf mit aktuellem Passfoto - Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite), bei ausländischen Studierenden Kopie der National Identity Card
Kommst du aus dem Ausland, kannst du zugelassen werden, wenn du uns eine Hochschulzugangsberechtigung durch Zeugnisse der bisherigen Ausbildung und ausreichend Deutschkenntnisse (DSH- oder TestDaF-Prüfung) vorlegen kannst und wenn du zusätzlich unser Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert hast.
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: nur Wintersemester