Master · Fachhochschule/Hochschule für angewandte Wissenschaften

Betreuung / Vormundschaft / Pflegschaft Master of Laws

Rechtswissenschaft📍 Berlin🗓 Sommersemester✓ Ohne NC
Abschluss
Master
Zulassung
✓ Ohne NC
Studienbeginn
Sommersemester
Studiengebühren
Kostenfrei
Sprache
Deutsch

Überblick

Der Masterstudiengang Betreuung / Vormundschaft / Pflegschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin bereitet gezielt auf die rechtliche Vertretung von unterstützungsbedürftigen Personen vor. Als flexibel gestaltbares Fernstudium verbindet das akademische Angebot juristische Expertise mit sozialwissenschaftlichen sowie psychologischen Inhalten. Durch die bundesweite Anerkennung erwerben die Studierenden am Standort Berlin alle notwendigen Sachkundenachweise für eine professionelle Tätigkeit als berufliche Betreuungspersonen oder Vormünder.

BetreuungsrechtFamilienrechtNachlassrechtSozialrechtPsychologische GrundlagenVermögensverwaltungBürgerliches RechtKrankheitsbilder und Behinderungen

Studieninhalte

Als zertifizierte Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer sowie als Vormündinnen und Vormünder übernehmen Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs "Betreuung / Vormundschaft / Pflegschaft" an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin eine zentrale gesellschaftliche Verantwortung.

Über den Studiengang

Der weiterführende Fernstudiengang schließt nach einer Regelstudienzeit von vier Semestern mit dem akademischen Grad Master of Laws (LL.M.) ab und umfasst 120 ECTS-Punkte. Er bietet eine interdisziplinäre Qualifizierung, die rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fachkenntnisse mit psychologischen sowie sozialwissenschaftlichen Schlüsselkompetenzen verknüpft. Durch das flexible Fernstudienkonzept lässt sich das Studium optimal an das Berufs- und Familienleben anpassen.

Studieninhalte & Module

Die Module vermitteln das juristische und theoretische Rüstzeug für die professionelle Vertretung unterstützungsbedürftiger Menschen:

  • Zivil-, Prozess- und Verfassungsrecht: Grundlagen des BGB (Bücher 1–3), Zivilprozessrecht vom Mahnverfahren bis zur Vollstreckung sowie Grundrechtslehre.
  • Familien- und Erbrecht: Abstammungs-, Kindschafts-, Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht sowie Nachlassrecht und Nachlasspflegschaft.
  • Sozialleistungsrecht: Einführende und vertiefende Kenntnisse im Sozialrecht und angrenzenden Leistungsbereichen.
  • Betreuungs- und Unterbringungsrecht: Aufgaben der Betreuungsgerichte sowie Kenntnisse über typische Krankheitsbilder, Behinderungsformen und Reha-Möglichkeiten.
  • Ausgewählte Vertretungssituationen: Vertiefung im Heim-, Miet-, Pacht- und Sozialrecht für spezielle Bevölkerungsgruppen.
  • Psychologische und soziologische Grundlagen: Schlüsselkompetenzen für die praktische Arbeit mit unterstützungsbedürftigen Personen.
  • Praxismodule: Praktische Anwendung und Erfahrungssammlung als gerichtlich bestellte Vertreter*innen.

Berufsperspektiven

Neben der Tätigkeit in der berufsberuflichen Betreuung und Vormundschaft eröffnet der Abschluss Einsatzfelder in der gesetzlichen Pflegschaft – etwa als Verfahrens-, Ergänzungs-, Abwesenheits- oder Nachlasspfleger*in. Der Studiengang bietet zudem Sozialpädagog*innen, Pädagog*innen und Jurist*innen die Möglichkeit einer gezielten juristischen Spezialisierung. Die Nachfrage nach akademisch ausgebildeten Fachkräften in diesem sozial-rechtlichen Bereich ist hoch.

Besonderheiten

  • Anerkennung nach BtOG/BtRegV: Der Studiengang besitzt seit Januar 2024 die bundesweite Anerkennung des LAGeSo Berlin; er vermittelt die erforderlichen Sachkundekenntnisse für berufliche Betreuer*innen vollumfänglich.
  • Blended-Learning-Konzept: Selbststudium wird mit Online-Formaten, E-Assessments und maximal drei Präsenzblöcken (Freitag/Samstag) pro Semester am Campus Lichtenberg kombiniert.
  • Anrechnung von Berufserfahrung: Einschlägige Berufserfahrung kann auf die Praxisphasen (5–7 Wochen pro Semester) angerechnet werden, was das Absolvieren in Regelstudienzeit erleichtert.
  • Wichtiger Hinweis: Im Sommersemester 2026 findet keine Zulassung für den Studiengang statt.

Zulassung & Voraussetzungen

✓ Ohne NC

Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC

Sechssemestriges abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise aus den Bereichen Rechtswissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder einer als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule z. B.: Bachelorabschlüsse, Diplomabschlüsse (FH), abgeschlossene (Fach)Hochschulstudien zur Qualifizierung für den gehobenen/höheren Dienst (Rechtspflege, Verwaltung, Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen) Zudem besteht auch für Interessenten ohne Hochschulabschluss die Möglichkeit, diesen Masterstudiengang zu absolvieren. Hierfür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung und mind. fünf Jahre einschlägiger Berufserfahrung (Hinweis: Es ist außerdem eine Zugangsprüfung abzulegen).

Bewerbung & Fristen

Studienbeginn: nur Sommersemester

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