Überblick
Die Universität Potsdam bietet mit dem weiterbildenden Masterstudiengang Steuerrecht eine bundesweit einzigartige Qualifikation an. Das Studium wurde in enger Kooperation mit der Bundesfinanzakademie konzipiert und richtet sich speziell an angehende Führungskräfte der Finanzverwaltung. Studierende erwerben in Potsdam fundiertes Fachwissen im nationalen sowie internationalen Steuerrecht für anspruchsvolle Tätigkeiten im öffentlichen Dienst.
Studieninhalte
Über den Studiengang
Der anwendungsorientierte, weiterbildende Masterstudiengang Steuerrecht (Master of Laws) an der Universität Potsdam bietet eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung in der steuerrechtlichen Materie. Das zweisemestrige Studium richtet sich an Absolventinnen und Absolventen der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften mit mindestens einjähriger Berufserfahrung. Es spricht insbesondere Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte des höheren Dienstes sowie bereits tätige Steuerberaterinnen und Steuerberater an.
Studieninhalte & Module
Die Lehrveranstaltungen behandeln alle wesentlichen Steuerarten, das Steuerverfahrensrecht, das Bilanzrecht sowie das Internationale und Europäische Steuerrecht. Im Rahmen des Studiums werden insgesamt 60 Leistungspunkte (LP) in folgenden Modulen erbracht:
- Grundlage des Steuerrechts / Verfahren (6 LP)
- Einkommenssteuerrecht / Umsatzsteuerrecht (6 LP)
- Unternehmenssteuerrecht (10 LP)
- Bilanzen (8 LP)
- Masterarbeit und Disputation (30 LP)
Berufsperspektiven
In der Praxis verstehen, anwenden und gestalten Absolventinnen und Absolventen die sich stetig ändernde steuerrechtliche Materie. Sie sind für spezialisierte Aufgaben in der Finanzverwaltung des Bundes und der Länder, in Steuerberatungsgesellschaften oder in Rechtsanwaltskanzleien qualifiziert. Das Studium bereitet gezielt auf die Anforderungen der Praxis im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft vor.
Besonderheiten
Der Studiengang ist deutschlandweit einmalig und entstand in enger Abstimmung mit der Bundesfinanzakademie. Die Lehrveranstaltungen finden ausschließlich donnerstags, freitags und samstags statt, zudem ist ein Teilzeitstudium möglich. Für den Studiengang fallen neben den regulären Semestergebühren auch Studiengebühren an.
Zulassung & Voraussetzungen
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Erstabschluss: -abgeschlossenes wissenschaftliches juristisches Hochschulstudium (Master, Staatsexamen bzw. Erste juristische Prüfung) oder ein wirtschaftswissenschaftlicher Masterabschluss, -die erfolgreiche Teilnahme an ergänzenden Studien i.S.v. § 5 Abs. 2 Satz 3 des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes an der Bundesfinanzakademie von insgesamt dreimonatiger Dauer
Bewerberinnen bzw. Bewerber, die nicht Deutsche sind, müssen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, die mindestens der Stufe C1 des GER entsprechen.
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: nur Wintersemester