Bachelor/Bakkalaureus · Fachhochschule/Hochschule für angewandte Wissenschaften

Steuerlehre - dual Bachelor of Arts

Steuern, Prüfungswesen📍 Worms🗓 Sommer- und Wintersemester✓ Ohne NC
Abschluss
Bachelor/Bakkalaureus
Zulassung
✓ Ohne NC
Studienbeginn
Sommer- und Wintersemester
Studiengebühren
Kostenfrei
Sprache
Deutsch

Überblick

Der duale Bachelorstudiengang Steuerlehre an der Hochschule Worms kombiniert ein fundiertes wirtschaftswissenschaftliches Studium mit intensiven Praxisphasen in Partnerunternehmen. Studierende erwerben in Worms innerhalb von sechs Semestern 210 ECTS-Punkte und profitieren von der direkten Verknüpfung akademischer Fachkenntnisse mit dem Berufsalltag im Steuerwesen. Zudem bietet das Modell die Chance, das Studium mit einem Berufsabschluss zu verbinden oder Praxiszeiten optimal anzurechnen.

Betriebliche SteuerlehreBilanzsteuerrechtInternationales SteuerrechtRechnungswesenSteuerrechtVolkswirtschaftslehreWirtschaftsrechtZivilrecht

Studieninhalte

Über den Studiengang

Der duale Studiengang Steuerlehre (B.A.) an der Hochschule Worms zeichnet sich durch die Möglichkeit aus, in nur sechs Semestern 210 ECTS-Punkte zu erwerben und gleichzeitig einen akademischen Grad mit bezahlter Berufserfahrung zu verknüpfen. Durch die enge Verzahnung von Theorie und Praxis während der vorlesungsfreien Zeit wird ein klassisches Praxissemester ersetzt, was ein besonders effizientes Studieren ermöglicht. Ein besonderes Merkmal ist die Option, zusätzlich zum Bachelorabschluss die Berufsabschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellten abzulegen.

Studieninhalte & Module

Im Mittelpunkt der akademischen Ausbildung steht von Beginn an eine spezialisierte Ausrichtung auf steuerliche und betriebswirtschaftliche Themenbereiche.

  • Betriebliche Steuerlehre: Durchgehender Fachschwerpunkt ab dem ersten Semester
  • Steuerrechtliche Grundlagen: Systematischer Aufbau von theoretischem Fachwissen im Steuer- und Rechtwesen
  • Integrierte Lehrveranstaltungen: Teilnahme an den regulären Vorlesungen und Prüfungen des Studiengangs Steuerlehre
  • Anrechnung von Vorleistungen: Anrechnungsmöglichkeiten für bereits absolvierte Ausbildungen zum/zur Steuerfachangestellten

Berufsperspektiven

Absolventinnen und Absolventen sind durch die Kombination aus hoher ECTS-Anzahl und kontinuierlicher Unternehmenspraxis direkt für den Arbeitsmarkt qualifiziert. Mit dem Abschluss von 210 Leistungspunkten ist zudem die formale Voraussetzung gegeben, um ohne Zeitverlust einen weiterführenden Masterstudiengang wie den M.A. Taxation anzuschließen.

  • Steuerberatungskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
  • Steuer-, Finanz- und Rechnungswesenabteilungen in Unternehmen
  • Konsekutiver Masterstudiengang (z. B. M.A. Taxation)

Besonderheiten

  • Externenprüfung: Durch eine Kooperation mit der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz kann nach dem erfolgreichen Abschluss der ersten drei Semester die Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten absolviert werden.
  • Verzahnung von Theorie und Praxis: Die Vorlesungszeit erfolgt in Vollzeit an der Hochschule, während die praktische Anwendung in der vorlesungsfreien Zeit beim Arbeitgeber stattfindet.
  • Auslandssemester: Ein Auslandsaufenthalt kann in das Studium integriert werden; im Ausland erbrachte Module werden an der Hochschule Worms anerkannt.
  • Zulassung: Der Studiengang ist zulassungsfrei (kein NC). Voraussetzung ist ein unterzeichneter Vertrag zwischen der Hochschule und dem jeweiligen Praxispartner sowie ein Arbeitsvertrag.

Zulassung & Voraussetzungen

✓ Ohne NC

Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC

Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife oder gleichwertige Studienberechtigung

Bewerberinnen und Bewerber benötigen einen Vertrag mit einem am Fachbereich anerkannten Kooperationsunternehmen

Bewerbung & Fristen

Studienbeginn: Sommer- und Wintersemester

📅 Sommersemester

Bewerbung (NC)01.11.2026 – 28.02.2027
EU-Ausländer01.11.2026 – 28.02.2027
Nicht-EU-Ausländerbis 28.02.2027

📅 Wintersemester

Hochschulwechsler02.05.2026 – 31.08.2026
Bewerbung (NC)01.05.2026 – 31.08.2026
EU-Ausländer02.05.2026 – 31.08.2026
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