Überblick
Der Masterstudiengang „Deutsches Recht“ an der Universität Osnabrück bietet ausländischen Juragraduierten eine gezielte Qualifikation im deutschen Rechtssystem. Das zweisemestrige Studium in Osnabrück zeichnet sich besonders durch seine enge Verknüpfung von nationalen Rechtsgebieten mit europarechtlichen Einflüssen aus.
Studieninhalte
Über den Studiengang
Der weiterführende Masterstudiengang „Deutsches Recht“ am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Osnabrück richtet sich gezielt an ausländische Juragraduierte. In einer Regelstudienzeit von zwei Semestern vermittelt der Studiengang eine kompakte und fundierte Qualifikation im deutschen Rechtssystem. Eine Besonderheit des Studiums in Osnabrück ist die systematische Verknüpfung der nationalen Rechtsgebiete mit europarechtlichen Einflüssen.
Studieninhalte
Das Curriculum umfasst die wesentlichen Säulen der deutschen Rechtsordnung und ermöglicht gleichzeitig eine individuelle Schwerpunktsetzung:
- Zivilrecht: Fundierte Kenntnisse im Bürgerlichen Recht sowie Einblicke in das Handels- und Gesellschaftsrecht.
- Öffentliches Recht: Strukturen des deutschen Staats- und Verwaltungsrechts unter Berücksichtigung des Europarechts.
- Strafrecht: Grundlagen und Systematik des deutschen Straf- und Strafprozessrechts.
- Wahlmodule & Masterarbeit: Vertiefung nach persönlichen Interessen sowie das verfassen einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit.
Berufsperspektiven
Der Studiengang bereitet ausländische Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler auf Tätigkeiten an der Schnittstelle zwischen dem deutschen und dem jeweiligen Heimatrecht vor. Typische Beschäftigungsfelder sind:
- Internationale Kanzleien: Beratung im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr.
- Multinationale Unternehmen: Arbeit in Rechtsabteilungen mit Bezug zum deutschen Markt.
- Verbände und Organisationen: Ausübung juristischer Funktionen in internationalen Institutionen oder Nichtregierungsorganisationen.
- Wissenschaft: Grundlage für eine anschließende Promotion an einer deutschen Universität.
Zulassung & Voraussetzungen
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Abschluss eines mindestens vierjährigen rechtswissenschaftlichen Studiengangs oder eines anderen fachlich geeigneten Studiengangs an einer ausländischen Hochschule; Erfüllung bestimmter inhaltlicher Voraussetzungen (180 Leistungspunkten, ergänzend sonstige auf den Studiengang vorbereitende und als gleich-wertig anrechenbare Leistungen im Umfang von 60 Leistungspunkten, insbesondere aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen (einschlägige Berufserfahrung von nicht unter einem Jahr)) sowie Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C1 (Zertifikat DSH 2)
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: nur Wintersemester