Überblick
Der Masterstudiengang „Lernbereich I: Sprachliche Grundbildung“ für das Lehramt an Grundschulen an der Universität Siegen bereitet angehende Lehrkräfte gezielt auf die fachliche und didaktische Vermittlung von Sprachkompetenzen bei Grundschulkindern vor. In Siegen wird wissenschaftliches Fachwissen eng mit pädagogischer Praxis und Sprachdidaktik verknüpft. Zudem besteht die Option, den Studiengang mit förderpädagogischen Elementen für den inklusiven Schulalltag zu kombinieren.
Studieninhalte
Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs „Lernbereich I: Sprachliche Grundbildung“ qualifizieren sich primär für den Beruf als Grundschullehrkraft und können im späteren Karriereverlauf auch Fachleitungs-, Beratungs- oder Schulleitungsaufgaben übernehmen. Der weiterführende Studiengang an der Universität Siegen umfasst eine Regelstudienzeit von vier Semestern und schließt an das sechssemestrige Bachelorstudium an. Er vermittelt fachliche sowie pädagogische Fähigkeiten, um Kinder in ihren ersten Schuljahren individuell zu fördern und auf die gesellschaftliche Teilhabe vorzubereiten.
Über den Studiengang
Das Masterstudium richtet sich an angehende Grundschullehrkräfte und kann sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester aufgenommen werden. Die Ausbildung verbindet Fachwissen praxisnah mit pädagogischer Theorie und verknüpft Grundlagen der Grundschulpädagogik mit Förderpädagogik. Nach dem erfolgreichen Masterabschluss folgt der 18-monatige Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen.
Studieninhalte & Module
Das Studienprogramm setzt sich aus fachwissenschaftlichen, didaktischen und bildungswissenschaftlichen Bausteinen zusammen:
- Sprachliche Grundbildung
- Mathematische Grundbildung
- Drittes Unterrichtsfach (nach Wahl, z. B. Sachunterricht, Kunst, Musik oder Sport)
- Bildungswissenschaften mit integrierter Förderpädagogik (Inhalte zu den Förderschwerpunkten „Lernen“ sowie „Emotionale und Soziale Entwicklung“)
Berufsperspektiven
Der Masterabschluss bildet die Grundlage für den Einstieg in den Schuldienst an Grundschulen zur Unterrichtung und individuellen Begleitung von Kindern. Neben der Unterrichtstätigkeit bieten sich Qualifizierungsmöglichkeiten für Fachleitungs- und Beratungsfunktionen, Tätigkeiten in der Schulaufsicht oder der Aufstieg in die Schulleitung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer wissenschaftlichen Weiterqualifikation an der Hochschule.
Besonderheiten
- Möglichkeit zur Doppelqualifikation: Nach dem Masterstudium kann optional ein zweisemestriger Aufbaumaster „Lehramt für sonderpädagogische Förderung“ absolviert werden, um zusätzlich die Lehrbefähigung für Sonderpädagogik (Förderschwerpunkte „Lernen“ und „Emotionale und Soziale Entwicklung“) zu erwerben.
- Lernwerkstätten: Fachspezifische und schulformübergreifende Lernwerkstätten stehen als praktische Lernorte und Anlaufstellen zur Verfügung.
- Zusatzzertifikate: Optionale Profilerweiterung durch Zertifikatsprogramme in den Bereichen „Genderstudies“ oder „Sport-Bildung und Training“.
- Betreuung: Überschaubare Seminargrößen und individuelle Beratungsangebote vor Ort.
Zulassung & Voraussetzungen
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
1) Abschluss eines Bachelorstudiums mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern. Der Abschluss muss an einer Universität erworben worden sein oder in den Unterrichtsfächern Kunst, Musik und Sport einschließlich der Bildungswissenschaften an Kunst- und Musikhochschulen oder an der Deutschen Sporthochschule Köln. Ausnahmen sind für das Masterstudium im Lehramt für Berufskolleg mit zwei verwandten beruflichen Fachrichtungen möglich. 2) Ein grundständiges Studium in den Fächern der Fächerkombination mit einem ausreichenden fachwissenschaftlichem und fachdidaktischem Studienanteil sowie dem Fach Deutsch für SchülerInnen mit Zuwanderungsgeschichte. Im BK Lehramt ist zusätzlich die Absolvierung einer mind. 26 wöchigen einschlägigen Tätigkeit Voraussetzung. Im BK Lehramt mit zwei verwandten beruflichen Fachrichtungen sind Ausnahmen für Bewerber ohne fachdidaktische Studienanteile möglich.
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: Sommer- und Wintersemester