Master · Universität

Pharmarecht Master of Laws (LL.M.)

Rechtswissenschaft📍 Marburg🗓 Wintersemester✓ Ohne NC
Abschluss
Master
Zulassung
✓ Ohne NC
Studienbeginn
Wintersemester
Studiengebühren
Kostenfrei
Sprache
Deutsch

Überblick

Der weiterbildende Masterstudiengang Pharmarecht (LL.M.) an der Universität Marburg vermittelt eine spezialisierte juristische Qualifikation an der Schnittstelle von Recht, Medizin und Wirtschaft. Das viersemestrige Programm kombiniert Präsenzphasen in Marburg sowie München mit Selbstlernphasen und behandelt zentrale Zukunftsfragen der Pharmabranche. Studierende qualifizieren sich damit gezielt für anspruchsvolle Positionen in Unternehmen, Verbänden oder Fachkanzleien.

PharmarechtComplianceQualitätssicherungGewerblicher RechtsschutzArzneimittelhaftungErstattungsrechtPharmawirtschaft

Studieninhalte

Über den Studiengang

Absolventinnen und Absolventen wenden nach dem Abschluss spezialisiertes Rechtswissen auf allen Teilgebieten des Pharmarechts in der Praxis an. Der weiterführende Masterstudiengang „Pharmarecht Master of Laws (LL.M.)“ am Fachbereich Rechtswissenschaft der Philipps-Universität Marburg bietet hierfür eine umfassende rechtliche Qualifikation. Das zweijährige, deutschsprachige Studium erstreckt sich über vier Semester und verläuft unabhängig von den regulären Vorlesungszeiten der Universität.

Studieninhalte & Module

Die Lehre ist in acht Module gegliedert, in denen nach Abschluss der ersten sieben Module jeweils eine Klausur absolviert wird:

  • Module M1 bis M3 (1. Semester): Lehrveranstaltungen an vier verpflichtenden Präsenzveranstaltungen in Marburg.
  • Module M4 und M5 (2. Semester): Lehre an vier Präsenzveranstaltungen, wobei Modul M4 in München und Modul M5 in Marburg durchgeführt wird.
  • Module M6 und M7 (3. Semester): Absolvierung der Module an vier Präsenzveranstaltungen in Marburg.
  • Modul M8 (4. Semester): Erstellung der Masterarbeit mit einem Bearbeitungszeitraum von vier Monaten nach erfolgreichem Abschluss der Module M1–M5.

Berufsperspektiven

Das Studium richtet sich an Berufstätige und vermittelt vom Spezialwissen bis zum Gesamtverständnis eine fundierte Qualifikation im Pharmarecht. Da für die Zulassung eine mindestens einjährige, fachlich einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen werden muss, dient der Master der gezielten beruflichen Weiterentwicklung. Im Rahmen der Studienarbeiten und der Masterthesis können Teilnehmende eigene fachliche Schwerpunkte für ihre Praxis setzen.

Besonderheiten

  • Strukturierte Präsenzphasen: Pro Semester finden eine Einführungswoche und drei Präsenzwochenenden (Donnerstag bis Samstag) statt.
  • Zwei Studienorte: Die Veranstaltungen finden in Marburg sowie für Modul M4 in München statt.
  • Zugang zu Medien: Studierende erhalten Zugriff auf Online-Kursunterlagen, eine Online-Bibliothek und die Bibliothek des Fachbereichs Rechtswissenschaften in Marburg.
  • Individuelle Betreuung: Es besteht eine intensive Betreuung sowie die freie Wahlmöglichkeit des Betreuers für die Masterarbeit aus den Reihen der Dozierenden.

Zulassung & Voraussetzungen

✓ Ohne NC

Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC

(1) Allgemeine Zugangsvoraussetzung für den Weiterbildungsmasterstudiengang ist

  1. der Nachweis des Abschlusses eines fachlich einschlägigen Staatsexamens, Diploms oder Bachelor- bzw. Masterstudienganges im Bereich Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Pharmazie, Medizin, Naturwissenschaften oder der Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Durch diesen Abschluss müssen vorbehaltlich der Regelung in § 4 Abs. 4 der Prüfungsordnung insgesamt mindestens 240 Leistungspunkte (LP) erworben worden sein, und
  2. eine einschlägige Berufserfahrung von nicht unter einem Jahr.

Bewerbung & Fristen

Studienbeginn: nur Wintersemester

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