Überblick
Der Studiengang „Deutsches und Französisches Recht“ an der Universität Münster ist als binationaler Doppelbachelor konzipiert. Die ersten vier Semester der juristischen Ausbildung finden am Standort Münster statt, während das fünfte und sechste Semester in Lyon absolviert werden. Studierende erwerben vertiefte Kenntnisse beider Rechtssysteme und qualifizieren sich für eine grenzüberschreitende juristische Tätigkeit.
Studieninhalte
Über den Studiengang
Der binationale Doppelbachelor „Deutsches und Französisches Recht“ der Universität Münster verbindet die juristische Ausbildung im deutschen Rechtssystem mit einem vertieften Studium des französischen Rechts. Nach den ersten vier Semestern am Fachbereich Rechtswissenschaft in Münster absolvieren die Studierenden das fünfte und sechste Semester an der Partneruniversität in Lyon. Das Studium schließt mit zwei akademischen Abschlüssen ab und bereitet gezielt auf eine grenzüberschreitende juristische Tätigkeit vor.
Typische Studieninhalte & Module
- Grundlagen des Deutschen Rechts: Pflichtmodule im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht am Standort Münster.
- Französisches Recht und Fachsprache: Einführung in die französische Rechtsordnung sowie spezialisierte Sprach- und Terminologiekurse.
- Rechtsvergleichung: Analyse von Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen der deutschen und französischen Rechtskultur.
- Vertiefung im Auslandsstudium: Module zum französischen Zivil-, Handels- und Verfassungsrecht an der Université Jean Moulin Lyon III.
Berufsperspektiven
Absolventinnen und Absolventen beraten internationale Unternehmen bei grenzüberschreitenden Verträgen, betreuen Mandate in deutsch-französischen Wirtschaftskanzleien oder prüfen juristische Fragestellungen in europäischen Organisationen. Die zweisprachige Qualifikation eröffnet vielfältige Einsatzmöglichkeiten an den Schnittstellen beider Rechtsordnungen.
- Internationale Wirtschaftskanzleien: Sachbearbeitung im deutsch-französischen Rechtsverkehr und bei M&A-Projekten.
- Rechtsabteilungen von Konzerne: Juristische Unterstützung bei grenzüberschreitenden Unternehmensaktivitäten.
- Europäische und internationale Institutionen: Mitarbeit in EU-Behörden, Verbänden oder im diplomatischen Dienst.
- Weiterführende Qualifikation: Anschluss des klassischen Studiums zum Staatsexamen (Erste juristische Prüfung) oder eines Masterstudiengangs (LL.M.).
Zulassung & Voraussetzungen
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Bewerbung & Fristen
Studienbeginn: nur Wintersemester