Beschreibung
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation - Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische QualifikationenHandlungsbereich 'Technik' - Eisen- und Stahlmetallurgie oder
- Umformtechnik/Oberflächenveredlung
Handlungsbereich 'Organisation' - Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
Handlungsbereich 'Führung und Personal' - Personalführung
- Personalentwicklung
- Integrierte Managementsysteme
Ausbildung der Ausbilder - Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Lernziele
Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Hüttentechnik (IHK)
Voraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation':- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf,der den Fachrichtungen Hüttentechnik, Metall oder Chemie zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und anschließend mind. 18 Monate einschlägige Berufspraxis oder
- mind. 5 Jahre einschlägige Berufspraxis
Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Handlungsspezifische Qualifikationen':- Ablegen des Prüfungsteils 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation' (darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen) und
- zu den oben genannten Fällen zusätzlich ein weiteres Jahr Berufspraxis und
- Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gem. der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen des § 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft gleichwertig sind
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters Fachrichtung Hüttentechnik haben.
Themen & Schlagworte
Geprüfte/-rIndustriemeister/-in-FachrichtungHüttentechnik(IHK)